Richter: Sie sind wegen Einbruchs und versuchten Mordes angeklagt!
Rentner: Ich bin in das Pflegeheim eingebrochen, wo meine Frau seit Wochen isoliert war, um ihr Gesellschaft zu leisten.
Richter: Sie sehen aber ein, dass Sie damit das Leben Ihrer Frau gefährdet haben?
Rentner: Ich bin froh, dass ich sie noch einmal gesehen habe, denn sie ist noch während meiner Untersuchungshaft gestorben.
Richter: An der Grippe?
Rentner: An Einsamkeit.
Richter: Trotzdem haben Sie sich in einer Notsituation nicht an die Weisungen des Bundesrates gehalten! Das wird mit drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Der Nächste? Aha, es handelt sich um eine junge Frau. Sie werden der mehrfachen versucht ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.