Zwei Journalisten der Sonntagszeitung wollten es genau wissen: Unter einem fiktiven Absender ersuchten sie 53 Bundesämter um Auskunft über die vom Amtschef generierten Auslandspesen. Die rechtliche Lage ist an sich glasklar: Ämter sind prinzipiell verpflichtet, dem Bürger Rechenschaft über die Verwendung seiner Steuern abzulegen; machen sie übergeordnete Geheimhalteinteressen geltend, müssen sie dies schriftlich begründen, mit einer auf rechtlichem Weg anfechtbaren Verfügung. Doch die meisten Beamten, so zeigte der Versuch, foutieren sich um das Gesetz.
Die Resultate, welche die Sonntagszeitung in ihrer letzten Ausgabe veröffentlichte: Von den 53 Ämtern nahmen gerade mal vier ...
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