Christoph Mörgeli verlangt in seiner Kolumne unter dem Titel «Schmuddelpresse und Sippenhaft» (Weltwoche Nr. 49/17) sinngemäss, dass das Strafverfahren gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer, der offenbar angetrunken einen Selbstunfall verursacht haben soll, unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Begründung: «Er [Maurers Sohn] hat somit Anrecht auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte wie jeder andere Bürger auch.» Aber: Gegen «jeden anderen Bürger» würde öffentlich verhandelt. Mit anderen Worten: Mörgeli verlangt ein Sondersetting für den Bundesratssohn.
In einem demokratischen Rechtsstaat sind Gerichtsverfahren öffentlich, sie unterliegen der ...
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