Im letzten Dezember verurteilte das Zürcher Obergericht den Stricher Guolinang L. wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» zu einer bedingten Geldstrafe. Im September 2013 hatten zwei zivile Polizisten den Chinesen bei der illegalen Prostitution ertappt und verhaftet. Die Uniformpolizei war bereits mit dem Kastenwagen vor Ort, als der Mann plötzlich mit Faustschlägen und Fusstritten einen Fluchtversuch unternahm. Eine Polizistin, die er dabei verletzte, erstattete Strafanzeige.
Ein klarer Fall, würde man meinen. Doch der Chinese behauptet, er habe die Polizisten nicht als solche erkannt und an einen Raubüberfall geglaubt. Obwohl sämtliche Aussagen und die Chronologie der Ereigniss ...
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