Die Schweizer Gesetze gelten für alle – nur nicht für die Bundesrichter in Lausanne. Diesen Eindruck vermitteln jedenfalls die zwei Urteile vom 23. November 2011 sowie vom 23. Februar 2012. Sonderbarerweise sind die Entscheide bisher in der Öffentlichkeit nicht diskutiert worden. Hinter den Kulissen allerdings rumort es. Die Behörden in den Kantonen, aber auch Schweizer Botschafter in aller Welt sehen sich vor das Problem gestellt, dass das Bundesgericht ihnen die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen verbietet, die das Parlament vor kurzem erst demokratisch beschlossen hat.
Was ist geschehen?
Am 12. Juni 2009 sagte die Bundesversammlung ja zu einer Änderung des Zivilgesetzbuche ...
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