Darf man beim Autofahren mit der Lichthupe einem entgegenkommenden Polizeiauto signalisieren, dass dieses das Licht nicht eingeschaltet hat? Daniel Rice, Zürich
Wenn jemand mit Lichthupen einen entgegenkommenden Automobilisten oder auch einen Streifenwagenfahrer darauf aufmerksam machen möchte, dass etwas nicht gut ist beziehungsweise am Fahrzeug etwas nicht stimmt – dass beispielsweise das Licht nicht eingeschaltet ist –, so würde ich mich in seinem Fall selbstverständlich darüber freuen und mich wenn möglich auch dafür bedanken. Möglicherweise konnte dadurch ein Unfall verhindert werden. Im Gesetz steht, dass dort, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, der Fahrzeu ...
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