Darf man als ÖV-Pendler dem Kontrolleur das Billett erst nach drei Minuten vorweisen, weil der Zug ebenfalls mit drei Minuten Verspätung abgefahren ist? Walter Dällenbach, Aigle
Haben Sie wirklich ein Billett? Immerhin wohnen Sie in der Genferseeregion, obwohl Ihr Name deutschschweizerischer nicht klingen könnte, und Sie wissen sicher, was man über Deutschschweizer sagt, die mit dem Zug in die Romandie reisen und den Genfersee erblicken: dass sie sofort das Retourbillett zerreissen. Schauen Sie besser aus dem Fenster statt auf die Uhr und erfreuen sich des Lebens. Und wenn der Kontrolleur kommt, zeigen Sie schnell ihr Billett – oder zahlen gutgelaunt die ...
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