Liebes Bundesgericht, entschuldige, wenn ich Dir mit diesem Schreiben Zeit stehle. Ich weiss, dass Du chronisch überlastet bist. Warum sonst hast Du unsere Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom Mai 2011 erst kurz vor Weihnachten abgeschmettert? Ich kann auch nachvollziehen, dass Du unsere Eingabe zurückweisen musstest, denn Du konntest Dich ja auf «das verletzte Amtsgeheimnis» berufen. Die Basis für Dein Urteil hat Dir der Anwalt der Stadt Zürich auf dem Servierteller geliefert, und Du warst so in der Lage, sozusagen im copy/paste-Verfahren sein Argumentarium zu übernehmen.
Natürlich konntest Du Dich nicht auch noch mit den Gegenargumenten von Es ...
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