Die Personenfreizügigkeit war für die Schweizer Lufthansa-Piloten eine gute Nachricht. Endlich brauchten sie keine deutsche Arbeitsgenehmigung mehr. Viele Schweizer Piloten verlegten ihren Wohnsitz in die Schweiz, wo ihre Familien leben, und behielten am Lufthansa-Sitz in Frankfurt lediglich ein sogenanntes Stand-by-Zimmer, um sich nach Interkontinentalflügen auszuruhen. Ihr Einkommen versteuerten sie fortan zu Hause.
Was zunächst eine Verbesserung mit sich brachte, entwickelte sich danach zu einem Albtraum. Der Grund: Den deutschen Steuerbehörden sind das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Personenfreizügigkeit egal, wenn es darum geht, die Kassen des Staates zu füllen.
Die We ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.