«Die Frage, ob eine Initiative umgesetzt werden soll oder nicht, ist nicht dem Ermessen der Behörden überlassen. Es wäre missbräuchlich und für den politischen Prozess belastend, eine Initiative zwar zur Abstimmung zu bringen, sie aber im Falle der Annahme nicht oder nur teilweise umzusetzen.» Diese monumental richtigen Sätze stammen von unserem Bundesrat. Er äusserte sich so dezidiert in seinem ausführlichen Bericht über das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht vom 5. März 2010. Die Rechtskommission des Ständerats und die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hatten zuvor vom Bundesrat Antworten auf die Frage verlangt, wie man künftig generell bei Rechtskonflikt ...
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