Mit Staatsverträgen ist es so eine Sache. Welche Konsequenzen sie genau haben, erfährt man mitunter erst im Nachhinein. Exemplarisch zeigt sich dies bei der Europaratskonvention gegen Korruption. Durch den Beitritt zum Staatsvertrag wurde die Schweiz 2006 Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (Greco) und wird seither regelmässig einem Länderexamen unterzogen. Dass sie diesen Examen je einmal nicht genügen könnte, davon war vor dem Beitritt zur Konvention nie die Rede. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament gingen wie selbstverständlich davon aus, dass die Schweiz die Standards der Korruptionsbekämpfung problemlos erfüllen würde.
Wenig später folgte dann die Ern ...
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