Die Aussage ist unangenehm, aber leider richtig: «Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.» Was Carl Schmitt, verfassungsrechtlicher Vordenker des Dritten Reichs, festhielt, erhält in Zeiten des Coronavirus unerwartete Aktualität. Schmitt fuhr fort: «Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten.» Denn die Autorität beweise, «dass sie, um Recht zu schaffen, nicht recht zu haben braucht».
So gesehen, sind angesichts der Corona-Gefahr die Regierungen gegenwärtig der Souverän – und zwar überall. In der Schweiz entscheidet der Bundesrat über den Ausnahmezustand; ...
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