Der 1. Dezember 1996 ist der merkwürdigste Tag in der jüngeren Nidwaldner Geschichte. An einer Urnenabstimmung schafften die Bürger ihre Landsgemeinde ab. Der Entscheid kam einer Amputation gleich: Man trennte sich von einer Institution, die rund 600 Jahre zurückreicht und das Selbstverständnis des Kantons bestimmte. Zu Recht war man stolz auf diese direkteste Form der direkten Demokratie. Sie gab den Bürgern die Entscheidungsgewalt in die Hand – schon zu einer Zeit, als im übrigen Europa Herrscher mit absoluter Macht regierten und «Demokratie» noch jahrhundertelang ein Fremdwort blieb.
Die Selbstliquidation der Landsgemeinde zeugt von tiefgreifenden Veränderun-gen im Kanton. Vor ...
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