Ob Steuern oder Quarantäne: In deutschen Gesetzen sind es immer die Buchstabenparagrafen, die für Verdruss sorgen. So fristete Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, der traditionelle gesundheitspolitische Massnahmen vorsah, jahrzehntelang ein unauffälliges Dasein. Als im November 2020 sein Stiefbruder Paragraf 28a das Licht der Welt erblickte, der den Shutdown nachträglich legalisieren sollte, ging es schon nicht ohne öffentliche Aufschreie und Grossdemonstrationen nebst Wasserwerfern ab. Und als letzte Woche der Nachkömmling Paragraf 28b durchgepeitscht wurde, der im Parlament keine absolute Mehrheit mehr fand, wurde ersichtlich ein neues Kapitel der deutsc ...
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