Die Loterie Romande der Bundesrichter Seiler (SVP), Zünd (SP), Girardin Aubry (Grüne), Donzallaz (SVP) und Stadelmann (CVP) hat entschieden: Beide Opfer des grössten Justizskandals unseres Bundesstaates erhalten für ihren Verlust in vielfacher Millionenhöhe – verursacht durch einen Verbund staatlicher Instanzen – keinen Rappen. Nein, sie müssen dem Bundesgericht sogar 40 000 Franken überweisen.
2003 legten Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und Bankenkommission (heute Finma) der Privatbank Tempus und deren Hauptaktionär eine verheerende Falle. Der in den USA fast zweimal lebenslänglich verurteilte Drogenkriminelle Ramos und ein verdeckter deutscher Ermittler wurden widerrechtlich auf den unbescholtenen Bankier Oskar Holenweger losgelassen. Aufgrund ihrer Lügen konstruierte man einen falschen Anfangsverdacht. Holenweger wurde ohne Beweise sieben Wochen in Untersuchungseinzelhaft gesteckt. Er musste ein siebenjähriges Strafverfahren über sich ergehen lassen. Unter dem Druck von Bankenkommission und KPMG kam es zu einem Notverkauf der Tempus-Bank – und zwar weit unter ihrem Wert. Holenwegers Verluste an Vermögen und Einkommen waren enorm.
2011 sprach das Bundesstrafgericht Oskar Holenweger vollumfänglich frei. Er machte für sich und einen weiteren Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend. Das Finanzdepartement wollte davon nichts wissen. Das Bundesverwaltungsgericht verweigerte jede Zahlung. Und jetzt bestätigt auch das Bundesgericht, dass die Justizopfer nichts erhalten. Eine Staatsinstanz deckt die andere. Die Begründung ist geradezu zynisch: Es gehe bei Aktionär Holenweger lediglich «um einen indirekten Schaden, der nicht ersatzfähig ist». Auch sei er durch das «widerrechtliche Verhalten» des Staates nicht direkt betroffen und nicht «in seinen absoluten Rechten verletzt, wie etwa in seiner psychischen und physischen Integrität».
Hätte sich Holenweger – statt für sein Recht zu kämpfen – krankschreiben lassen und sich dem Therapiestaat Schweiz überlassen, müsste ihn die Eidgenossenschaft also entschädigen. Vielleicht sollte man Bundesrichter, die solche Urteile fällen, gelegentlich krankschreiben. Julius Hammer hat Mitte des 19. Jahrhunderts besser geurteilt: «Ein Richter, der verdammt, / ist stark nur im Vernichten. / Des echten Richters Amt / ist, wieder aufzurichten.»
Der Autor ist Historiker und ehemaliger SVP-Nationalrat.