window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'UA-5295837-6');
Anzeige
Weltwoche logo
Bild: GAETAN BALLY / KEYSTONE

O heiliger Staat, o heilige Einfalt!

«Wissenschafts- oder staatskritisches Gedankengut» ist an Schulen im Kanton Schwyz verpönt. Dabei gibt es keinen obrigkeitskritischeren Kanton.

11 102 5
11.09.2024
Im April 2023 berichtete die Weltwoche über einen kuriosen Fall aus dem Kanton Schwyz. Nun ist aus dem kuriosen Fall offizielle Staatsdoktrin geworden. Doch der Reihe nach. Damals wollte ein privater Trägerverein eine Schule eröffnen. Gemäs ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

11 Kommentare zu “O heiliger Staat, o heilige Einfalt!”

  • Liszt sagt:

    Wir brauchen Schulen, die die Entwicklung des Kindes ins Zentrum stellen und nicht staatliche oder wirtschaftliche Interessen. Alles andere ergibt sich dann wie von selbst. - Seit vielen Jahrzehnten ist die Schule ideologisch sehr weit links orientiert. Ein ganz grosser Fehler: die Bürgerlichen haben die Schule den Linken überlassen. Das Resultat, das dabei herausgekommen ist, führt unsere Zivilisation in die Dekadenz.

    4
    0
  • Liszt sagt:

    Statt froh zu sein, dass alternative Schulen enststehen und in Konkurrenz zur Staatsschule treten, damit die Eltern wählen können, vertritt Schwyz die sozialistische Doktrin: Alle müssen gleich sein und durch eine Einheitsmühle gedreht werden.

    5
    0
  • ALPE-RÖSLI sagt:

    Im Moment scheint die Macht der Dummheit zu befehlen.

    9
    0
  • deesse sagt:

    Viele Politiker sind offenbar nach dem Erreichen wichtiger öffentlicher Positionen überfordert.

    15
    0
  • fredy-bgul sagt:

    Der Kanton Schwyz ist wohl den meisten Kantonen voraus. Die aufgeworfenen Fragen sind wichtig, je nach Aufbau einer Privatschule wird man in ein paar Jahren die Früchte einer solchen Privatschule in der Gesellschaft spüren.
    Die Schulen sind eine Schlüsselstelle der Gesellschaft. Was in der Schule gesät wird, das wird einige Jahre später geerntet.
    In diesem Sinne sollten alle Schulen, auch die staatlichen Volksschulen, nach dem gleichen System „durchleuchtet“ werden. Gleichberechtigung auch hier!

    12
    2
  • edelweiss81 sagt:

    Der Umgang mit renommierter Privatschule in Kt SZ ist stümperhaft und kleinkariert peinlich. Da gibt es viele Themen! Sowohl Regierung wie Gemeinde… krank.

    22
    1
  • eduardkeller sagt:

    § 1, Absatz 1, Volksschulgesetz, Kanton Schwyz: Die öffentliche Volksschule ist politisch und religiös-weltanschaulich neutral. Sie orientiert sich bei der Erziehung und Bildung an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen. --> Der Erziehungsrat im Kanton SZ geht auf das Jahr 1798 zurück, als das Direktorium der helvetischen Republick dies beschloss. Der Erziehungsrat hätte sich mit der Empfehlung an den Regierungsrat auf den § 1 Volksschulgesetz beschränken können.

    16
    0
  • UKSchweizer sagt:

    Bei privaten Schulen muss also die Gesinnung deklariert werden, bei den öffentlichen nicht.

    41
    0
  • Ozy Online sagt:

    Welche Personen sind da involviert? Namen bitte. Ich möchte nicht bei den nächsten Wahlen für einen davon meine Stimme geben.

    34
    1

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.
Die Weltwoche - das ist die andere Sicht!

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.