Das lebenslange Ruhegehalt für Alt-Bundesräte ist ein politischer Evergreen, der alle paar Jahre unter der Bundeshauskuppel wieder aufgelegt wird. Ist es richtig, dass sie dem Bund bis zu ihrem Tod auf der Tasche liegen? Braucht es das Ruhegehalt, damit sie nicht schon während ihrer Amtszeit nach einträglichen Mandaten schielen oder – noch schlimmer – zu Sesselklebern werden? Neu befeuert hat die Debatte Christoph Blocher, der diesen Sommer aus heiterem Himmel auf die Idee kam, seine nicht bezogene Bundesratsrente rückwirkend einzufordern. Das trug ihm von vielen Seiten scharfe Kritik ein, Journalisten sprachen leicht hysterisch von einem «Skandal&r ...
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