Das Ziel der Verwahrungsvorlage, die 2004 vom Souverän mit grossem Mehr angenommen wurde, war klar: «Extrem gefährliche» Gewalttäter, die als «nicht therapierbar» eingestuft werden, müssen zum Schutz der Allgemeinheit «bis an ihr Lebensende» eingesperrt werden. Jahre gingen ins Land, bis das Bundesgericht 2010 erstmals die definitive Verwahrung eines Sexualmörders aus dem Kanton Thurgau absegnete. Bis heute lassen sich die Fälle, bei denen die definitive Verwahrung rechtskräftig zur Anwendung kam, an einer Hand abzählen. Nicht einmal beim ausgewiesenen Psychopathen Daniel Hofmann (Mordfall Lucie) konnte sich das höchste Gericht zu dieser Massnahme durchringen.
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