Stellen Sie sich vor: Sie führen einen Prozess, betreffend eine Angelegenheit vom November 2009, und gewinnen diesen letztinstanzlich vor Bundesgericht am 29. August 2012. Damit, so glauben Sie, ist der Fall abgeschlossen und der Rechtsfrieden eingekehrt. Mehr als fünf Jahre später erhalten Sie völlig unverhofft den Anruf eines Journalisten: Das Urteil des Bundesgerichts verletze nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) die Menschenrechte.
Sie fallen aus allen Wolken. In einer Angelegenheit, die sie persönlich betrifft, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Sache nach ein Urtei ...
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