Ende Juli 2005 wurden vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) drei Rechtsradikale freigesprochen, die ein knappes Jahr zuvor vom Landgericht Karlsruhe wegen der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bzw. geringfügigen Geldstrafen verurteilt worden waren. Die drei Angehörigen der «Kameradschaft Karlsruhe» hatten das «Nationale Infotelefon» mit einer Ansage besprochen, die mit der Grussformel endete: «Ruhm und Ehre der Waffen-SS!»
Während die Landrichter der Meinung waren, es handle sich dabei um eine NS-Parole im Sinne des Paragrafen 86a des StGB, werteten die Bundesrichter die Parole als eine «abgewandelte Wortsch� ...
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