Es war für Bundesrat und Parlament eine überaus lästige Aufgabe, doch nun ist sie so gut wie erledigt. Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», die im Mai 2014 gegen den Willen des politischen Establishments angenommen wurde und die seither als Artikel 123 c in der Bundesverfassung steht, erhält ein Ausführungsgesetz. Nach dem Ständerat hat jüngst auch der Nationalrat die Vorlage im ersten Durchgang angenommen, und zwar einstimmig; in der Frühjahrssession 2018 dürften die letzten Differenzen zwischen den Räten ausgeräumt und dürfte die Vorlage definitiv verabschiedet werden. Das bedeutet, dass die neue Verfassungsnorm in absehbarer Zeit ...
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