«Neger», «Schoggichopf» - Ob der Begriff «Neger» für sich schon strafbar ist, wurde noch nicht juristisch geklärt; klar rassistisch sind Beschimpfungen wie «Scheissneger» oder «wicked nigger», allerdings nur wenn sie öffentlich erfolgen. «Schoggichopf» dagegen ist gemäss einem Entscheid der Luzerner Justiz erlaubt, da nicht herabwürdigend.
«Indianer wurden vor allem durch Krankheiten ausgerottet» - Der Schweizer Historiker Urs Bitterli vertritt diese These, die im Widerspruch zum historischen Selbstverständnis der meisten verbliebenen Indianervölker steht; ob sie deshalb unzulässig ist, wurde noch nicht beurteilt.
«Typisch Ausländer» - Nach Ansicht der Zuger Justiz z ...
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