Wenn EU-Bürger in einer Schweizer Gemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, müssen sie dafür einen gültigen Pass und einen Arbeitsvertrag vorlegen. Gestützt darauf erhalten sie dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von fünf Jahren. Was weniger bekannt ist: Wo EU oder Efta draufsteht, steckt nicht immer EU oder Efta drin.
Im Extremfall wenden Einwanderungswillige illegale Mittel an, um von der Personenfreizügigkeit zu profitieren. Der Chef der Berner Fremdenpolizei, Alexander Ott, sagt, man könne echte EU-Pässe relativ einfach kaufen. «Darum ist es wich ...
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