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Bild: Illustration: Fernando Vicente

Peter Bodenmann

Schweiz: Nix als Rechnungsfehler

Die AHV-Panik ist unbegründet. In Sachen zweite Säule hat Ruedi Strahm recht.

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14.08.2024
Rechnen gehört offenbar nicht zu den Kernkompetenzen von uns Schweizerinnen und Schweizern. Drei Beispiele belegen dies. Der Anwalt, Publizist und Unternehmer Peter Kurer schrieb in der NZZ einen an sich interessanten Artikel über das T ...
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10 Kommentare zu “Schweiz: Nix als Rechnungsfehler”

  • Eslängt sagt:

    In Sachen mangelnde Präzision der Zahlen der AHV etc. mag PB recht haben. Aber das Märchen der Abzockerei in der 2. Säule nehme ich PB, Strahm und Konsorten nicht ab. Ich unterstelle der Linken insgesamt, dass ihnen die 2. Säule (Individualsparen) seit 1972 ein Dorn im Auge ist und sie diese zerstören und in die AHV integrieren möchten. Das muss aufhören und Strahm sollte (Brüder Grimm-) - nicht BVG-Märchen - seinen Enkeln erzählen und PB weiss es einfach nicht besser.

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  • Horribel sagt:

    War der Hotelier aus Brig schon immer so einhellig mit Rudolf Strahm? - Alter weisser Mann ist sich da nicht so sicher. Aber man kann ja auch klüger werden, nicht wahr, Herr Bodenmann?

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  • Benno43 sagt:

    Dr. Strahm ist noch ein echter SPler und vertrauenswürdig. Dem Ökonom Strahm sollte die BR Baume-Schneider den Auftrag geben, die Verwaltungskosten der 2. Säule von 7 Milliarden auf eine Milliarde zu senken um die Schmarotzer auszuschalten! Die Politiker im Parlament haben kein Interesse etwas zu ändern, weil diese teilweise am Schmarotzertum beteiligt sind oder von diesen Institutionen finanziell profitieren.

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  • gruenis12 sagt:

    Herr Bodenmann
    Habe ein Produkt für 100 Franken eingekauft und für 300 Franken verkauft. Das sind 3% gewinn; bin ich jetzt ein guter Sozialist.

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  • ZEidgenosse sagt:

    So viel chabis bei so wenig Ahnung... Das ist fast schon Rekord.

    Auch das ist eine Meinung die zählt.... Nix für Ungut Herr Bodenmann

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  • dario.facci sagt:

    Ganz schön viel Meinung für sowenig Ahnung.
    Die Spargutschriften werden mit dem Kapitaldeckungsverfahren geäuffnet. Der Versicherte zahlt für sich ein mit Unterstützung der Firma und bildet sich SEIN Kapital. Eine Reduktion der Verwaltungskosten hat kein Einfluss auf das Kapital bzw. auf den Umwandlungssatz der zu berechnenden Rente. Er verwechselt hier die Pensionskasse mit der AHV welche im Umlageverfahren finanziert wird.

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  • heidipeter4145 sagt:

    Ich möchte Herrn Bodenmann bitten, wenn er pauschal von „uns“ Schweizern spricht, mich nicht mit einzubeziehen. Die grössten mathematischen Zahlenakrobaten sind seine Parteikollegen.

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  • mrgoodkat sagt:

    Der weit nach rechts "grütscht" Tagi... selten so gelacht.

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  • lagom sagt:

    Ja es gibt noch unzählige Möglichkeiten, die Kosten der PK Verwaltung drastisch zu senken und der Wahlfreiheit der zu Versichernden zu erhöhen. Ich schlage vor, die PKs zu einigen wenigen zu fusionieren. Die Arbeitnehmer könnten, unabhängig vom Arbeitgeber, wählen in welche PK Stiftung sie einzahlen wollen! Somit würde die Rendite der angelegten Gelder, die Höhe der Verwaltungskosten etc. dem Markt ausgesetzt.
    Das wäre Marktwirtschaft, ähnliche Strukturen könnte man bei den Krankenkassen testen.

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  • VP Falger sagt:

    Allein das amerikanische System des spesenbefreiten Dividenden Re-Inivestment Programmes, kurz DRIP genannt, mit einem dem Privatkonto angehängten PK-Kontos, würde dem Einzahler jene Spesen reduzieren und Übersicht gewähren, welche längst nötig wären! Das Prinzip Securities Lending erlaubt dies bereits seit den 90er Jahren. Zudem könnte jedermann den Verwalter wechseln, wenn dieser schlecht für ihn arbeitet. Ja, selbst erfahrene Privatleute könnten ihr PK-Konto (spesenfrei) selbst verwalten.

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