Den Schweizer Kaninchen geht es gut – von Gesetzes wegen. Die Tierschutzverordnung sorgt für eine artgerechte Haltung und schreibt genau definierte Standards vor. Die Tiere müssen genügend Platz haben, wobei nicht bloss die minimale Bodenfläche vorgeschrieben ist, sondern auch die Höhe. Zusätzlich ist eine sogenannte Nestkammer einzurichten, deren Mindestmass ebenfalls präzis bestimmt ist.
Neben der Grösse ist auch die Gestaltung des Geheges bis ins Detail geregelt. Besonders berücksichtigt werden soziale Aspekte des Kaninchenlebens. Die Chüngel «müssen täglich mit grob strukturiertem Futter wie Heu oder Stroh versorgt werden sowie ständig Objekte zum Benagen zur V ...
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