Daniel Senn, Börsenvirtuose, musste sich am 25. Juli vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona für ein Primärinsider-Offizialdelikt verantworten. Das frühere Geschäftsleitungsmitglied der KPMG hat laut Anklageschrift «mehrfach vorsätzlich, mit Wissen und Willen» gegen das Revisionsaufsichtsgesetz gehandelt. Bei Redaktionsschluss lag das Urteil noch nicht vor, weshalb die Unschuldsvermutung gilt. Weil Senn nicht kooperierte und der Revisionsaufsichtsbehörde manche der verlangten Unterlagen verweigerte, verlor er 2014 die Zulassung als Revisor. Nun bringt die Anklage neben dem angeblichen Ausnützen von Insiderwissen bei der Bank Sarasin weiter ...
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