Vor rund einem Jahr fällte das Zürcher Obergericht einen Entscheid, den man mit Fug als empörend bezeichnen kann. Eine junge Frau war nach einer Weihnachtsfeier mit ihrem angetrunkenen Chef spätnachts vor ihrer Wohnung gelandet. Sie wollte ihn in seinem Zustand nicht allein in der Kälte lassen und nahm ihn mit in die Wohnung, wo er auf dem Sofa schlafen sollte. Der Mann fing an, die Frau anzufassen, sie sagte ihm, dass sie nichts von ihm wolle. Er drückte sie auf das Bett, sie versuchte, den ihr körperlich überlegenen Mann mit den Beinen wegzustossen. Schliesslich resignierte sie und gab die Gegenwehr auf, es kam zum Geschlechtsverkehr. Die Zürche ...
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