Als Bundesrat Merz letzte Woche von einem Journalisten gefragt wurde, was davon zu halten sei, wenn deutsche Behörden für die in Liechtenstein illegal entwendeten Daten 4 Millionen Euro bezahlten, um diese nun gegen eigene Bürger zu verwenden, mochte dieser nicht Stellung beziehen. Doch genau darum geht es: Darf ein Staat über Spitzeldienste rechtswidrig Geheimnisse beschaffen und diese dann offiziell für Rechtsvorkehren ausnutzen? Darf er wie ein Hehler entwendete Geheimnisse wirtschaftlich ausbeuten, den «Diebstahl» belohnen und damit Nachahmer ermuntern? Den Täter durch Geldzahlungen allenfalls begünstigen, sogar anstiften? Und all das, notabene, um die Rechtsbrüche gegen seine ...
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