Die Schweiz diskriminiert verwitwete Männer. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem neuen Urteil. Geklagt hatte ein Witwer aus Appenzell Ausserrhoden, der sich nach dem Unfalltod seiner Frau um die zwei Töchter kümmerte und nach der Volljährigkeit der jüngeren keine Witwerrente mehr erhielt, wie es das Gesetz vorsieht. Das Bundesgericht, an das sich der Vater wandte, kam 2012 zwar zum Schluss, dass die Regelung geschlechterdiskriminierend sei, weil eine Frau in derselben Lage weiterhin eine Rente erhalten hätte. Doch das Parlament wolle dies so, und das Bundesgericht sei daran gebunden.
Dass der Strassbur ...
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