«Sicherheit schaffen» wollte der Souverän und nahm die Ausschaffungsinitiative 2010 an. Die Bestimmungen brachten «deutlich strengere Regelungen» bei der Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern. Ein Deliktkatalog definiert die obligatorische Landesverweisung. Hier kann das Gericht bei «persönlichen Härtefällen» die Ausschaffung nur verweigern, sofern die privaten Interessen für einen Verbleib in der Schweiz gewichtiger sind als das öffentliche Wegweisungsinteresse.
Zwei solche Härtefälle beurteilte jüngst das Zürcher Verwaltungsgericht: den ersten Ende Mai, als es üb ...
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