Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) setzt auf Qualität. Deshalb verfügt es über eine ganze Reihe von Kontrollgremien. Für die Beurteilung des Programms gibt es den Publikumsrat. Will ein Zuschauer eine journalistische Fehlleistung beanstanden, kann er dies beim Ombudsmann tun. Wer dessen Entscheid weiterziehen möchte, wendet sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz. Auch in den publizistischen Leitlinien von SRF tönt alles wunderbar. «Die klare, unmissverständliche Korrektur von Fehlern dient der Glaubwürdigkeit», heisst es dort.
So weit zur Theorie. Wie sieht es in der Praxis aus? Drei der prominentesten Fälle der letzten Jahre:
1 — Fall Thiel: Der Ombudsmann rügte TV- ...
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