Letzte Woche bestrafte das Regionalgericht in Boudry NE eine Somalierin wegen «Verstümmelung weiblicher Genitalien» (Art. 124 StGB) zu acht Monaten Gefängnis bedingt. Die Angeklagte hatte ihre beiden Töchter im Alter von fünf beziehungsweise sechs Jahren beschneiden lassen, in einem Fall nach einer besonders brutalen Variante («Pharaonische Inzision» im Fachjargon). Das Gericht masse sich nicht an, «die Situation fundamental zu ändern», kommentierte die Richterin den Schuldspruch, aber sie hoffe, damit wenigstens einen kleinen Beitrag geleistet zu haben.
Von geschätzten 200 Millionen Frauen, die weltweit eine Genitalverstü ...
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