Als die Tageszeitung Tribune de Genève im letzten September zwei Fotos von Hannibal Gaddafi aus dem «Ganoven-Album» der Polizei zugespielt bekam, hatte Chefredaktor Pierre Ruetschi vorgängig zwei rechtliche Fragen zu prüfen. Erstens: Ist der Sohn des libyschen Despoten eine Person des öffentlichen Interesses? Zweitens: Ist die Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf, welche die Bilder dokumentieren, ein Ereignis von öffentlichem Interesse? Beides ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Der Fall war damit aus medienrechtlicher Sicht völlig klar.
Trotzdem kam die Genfer Justiz Anfang Woche zum Schluss, die Publikation der Fotos habe die Privatsphäre von Hannibal Gaddafi verle ...
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