Just am Tag, als in Aarau die Berufungsverhandlung gegen den Vierfachmörder Thomas Nick über die Bühne ging, veröffentlichte die Fachzeitschrift AJP einen Artikel des forensischen Psychiaters Frank Urbaniok zum Thema «Hindernisse für die Anordnung der lebenslänglichen Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1bis StGB». Der staubtrockene Titel täuscht über den hochbrisanten Inhalt hinweg: Urbaniok übte scharfe Kritik an seinen Kollegen, die dem sadistischen Lustmörder von Rupperswil eine mögliche Therapierbarkeit attestierten. Bereits einige Tage zuvor hatte Urbaniok im Interview mit der Aargauer Zeitung erklärt, was seiner M ...
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