Wer in Basel-Stadt stirbt, hat Anspruch auf ein Erd- oder Urnengrab für zwanzig Jahre, einen Gratissarg samt einfachem Leichenhemd, auf Einsargung samt Überführung zum Friedhof sowie auf angemessene Räume für Aufbahrung und Abdankung. Eine Erdbestattung kostet die öffentliche Hand heute 6100 Franken, eine Urnenbestattung 3800 Franken. Das macht pro Jahr nicht einmal acht Millionen Franken für einen Kanton, der sparen sollte und sich nach Genf gleichzeitig das zweitteuerste Gesundheitswesen leistet. Trotzdem wollten Regierung und Parlament das «Gesetz über die Beerdigungen» ändern. Neu sollte, der herrschenden Bedürftigkeitslogik folgend, nur noch einen Gratissarg erhalten, wer er ...
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