Die libidinöse Entgrenzung der Deutschen schreitet voran. Fast alles, was sich früher hinter verschlossenen Türen und zugezogenen Gardinen abspielte, findet heute öffentlich statt. Partnertausch und Analverkehr sind längst keine No-go’s und auch keine gruppenspezifischen Verhaltensweisen mehr, es sind Themen für jeden Anlass und jede Tageszeit. Letzte Woche wurde ein weiteres Tabu geknackt. Ein Kölner Landgericht erklärte die Beschneidung von Knaben zu einer strafbaren Handlung, einen ernsthaften, nicht entschuldbaren und irreversiblen Eingriff in die körperliche Integrität eines Kindes.
Obwohl der Richterspruch nur fünf Prozent der Bevölkerung betrifft – etwa ...
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