In der Standesordnung der FMH, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, heisst es: «Ärztliche Zeugnisse, Berichte und Gutachten sind Urkunden. Bei deren Ausstellung haben Ärzte und Ärztinnen alle Sorgfalt anzuwenden und nach bestem Wis ...
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