Diese Kolumne hat eine sehr übersichtliche Struktur. Im ersten Teil erzähle ich ein Beispiel in eigener Sache. Im zweiten Teil hole ich zu einem grundsätzlichen Rundumschlag gegen jüngere Journalisten aus.
Vor einem Monat schrieb ich eine Kolumne über den Verleger Peter Wanner aus dem Aargau. Patrik Müller, Chefredaktor der Schweiz am Sonntag, kopierte die Kolumne und schickte sie via Twitter um die Welt. Er verletzte damit eindeutig mein Urheberrecht, weil er einen geschützten Text öffentlich zugänglich machte.
Ich schrieb Müller, ich fände seinen Verstoss gegen das geistige Eigentum nicht in Ordnung. Er twitterte zurück: «That’s Twitter. Welcome.»
Er hätte auch sagen k� ...
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