Es war leicht bewölkt an jenem 29. Juli 2010, an dem der Untersuchungshäftling Jörg Kachelmann, in weissem Leibchen und frisch rasiert, nach über vier Monaten aus seiner Haft entlassen wurde. Es sei kein «dringender» Tatverdacht mehr vorhanden, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe an jenem Donnerstag frühmorgens verkündet und den Haftbefehl aufheben lassen. Zudem bestünden die Fallkonstellation «Aussage gegen Aussage» und erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers. Es war eine Bombe mittelgrosser Sprengkraft, welche die Juristen in Karlsruhe zündeten, und eine schallende Ohrfeige für die Mannheimer Kollegen. Nach 132 Tagen in Haft darf Kachelmann nun reis ...
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