Was sollen wir mit einem Gewalttäter machen, der, eiskalt planend, vier Menschen mit dem Messer umbrachte, nur um seine sexuellen Gelüste und seine finanzielle Gier zu befriedigen? Was sonst, als diese «Bestie», wie der Blick den Mörder von Rupperswil AG für die meisten nachvollziehbar nennt, lebenslang wegzusperren? Das liesse sich gleich mit beiden Zielen rechtfertigen, die das Strafrecht anstrebt: Sühne und Schutz. Einerseits soll der Mörder für sein unfassbares Verbrechen auch mit einer besonders schwer wiegenden Strafe büssen. Anderseits will sich die Gesellschaft davor schützen, dass vom Täter mit seinen abartigen Trieben weitere solche Verbrechen drohen – wie ...
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