Das Amtsgericht Coburg verurteilt einen 58-jährigen Mann aus Oberfranken zu einer Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze). Grund sind mehrere Beleidigungen gegen Politiker, darunter die grüne Aussenministerin Annalena Baerbock, die Bundestagsabgeordneten Michael Roth (SPD) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) sowie die ehemalige Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli.
Baerbock hatte eigenhändig Strafantrag gegen den Mann gestellt, nachdem er sie auf X als «dümmste Aussenministerin der Welt» bezeichnet hatte. Das Gericht bewertete insgesamt vier Posts des Mannes als strafbare Beleidigungen.
Neben der Äusserung über Baerbock bezeichnete der Mann Michael Roth als «Trottel» und «feigen Bettnässer». Über Chebli schrieb er, sie sei «die dümmste links-grüne, unfähigste Staatssekretärin, die dieses Land je hatte». Bei Strack-Zimmermanns Forderungen nach Waffenlieferungen kommentierte er im Kontext des Ukraine-Krieges: «Adolf lässt grüssen.» Die FDP-Politikerin sei «das Schlimmste, was Deutschland passieren konnte».
Der Strafbefehl wurde aufgrund einer anonymen Meldung bei der Plattform «Hessen gegen Hetze» initiiert. Ermittlungen des Bundeskriminalamts führten zur Identifizierung des Mannes. Der Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, das Gericht bestätigte jedoch die Geldstrafe.
805 Anzeigen erstattete allein Robert Habeck zwischen dem 26. September 2021 und August 2024. Damit führt er die Anzeigenstatistik der Bundesregierung an. Es folgen Annalena Baerbock mit immerhin 513 Anzeigen und dann, mit einigem Abstand, Ex-Justizminister Marco Buschmann mit gerade einmal 26 Anzeigen. Der Verdacht, dass insbesondere die Grünen ein Problem mit der Meinungsfreiheit haben, ist also durchaus angebracht.
Eine seiner zahlreichen Anzeigen brachte den Bundeswirtschaftsminister nun aber in Bedrängnis. In Bayern wurde ein Rentner für das Teilen eines Memes mit einer Hausdurchsuchung der Polizei beglückt. Auf dem Meme zu sehen: ein Foto von Habeck, darunter ein abgewandeltes Logo eines bekannten Haarprodukte-Herstellers, auf dem «Schwachkopf Professional» steht.
Ein besonderes Geschmäckle erhielt das überzogene Vorgehen zusätzlich dadurch, dass die Hausdurchsuchung just an einem von der Innenministerin initiierten «Aktionstag gegen Hasspostings» mit Schwerpunkt Antisemitismus stattfand. Nicht nur die Verhältnismässigkeit warf hier Fragen auf, sondern auch, gegen welche Art von vermeintlichen «Hasspostings» die Bundesregierung überhaupt vorgeht, wenn sie von Antisemitismus, Rassismus und Co. spricht.
Nun hat Apollo News einen weiteren, ähnlich gelagerten Fall ausfindig gemacht. Bereits am 19. Juni 2023 kam es demnach zu einer Hausdurchsuchung bei einer Person mit deutscher und rumänischer Staatsbürgerschaft. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Nachfrage der Welt. Bei der Person soll es sich um eine alleinerziehende Mutter handeln, die von zwei Polizisten auf ihrer Arbeitsstelle aufgesucht und darüber informiert wurde, dass in ihrer Abwesenheit eine Hausdurchsuchung bei ihr zu Hause stattgefunden hätte.
Die Frau hatte auf X – damals noch Twitter – ein Meme mit Zitaten von Politikern der damaligen Ampelregierung gepostet. Die Zitate lauten:
«Ich kann mich nicht erinnern, mehrere Millionen unterschlagen zu haben» (Kanzler Olaf Scholz, SPD)
«Keine Übergewinnsteuer, reiche sollen nicht mehr zahlen» (damaliger Finanzminister Christian Lindner, FDP)
«Egal, was die Wähler wollen, auch wenn sie auf die Strasse gehen und kein Geld mehr haben, wir stehen zur Ukraine» (Aussenministerin Annalena Baerbock, Grüne)
«Ein Laden, der aufhört, zu verkaufen, ist doch nicht insolvent, er verdient nur kein Geld mehr» (Wirtschaftsminister Robert Habeck, Grüne)
Es handelt sich hierbei nicht um wirkliche Zitate der Minister, sondern lediglich um Überspitzungen tatsächlicher Aussagen. Für Robert Habeck und Annalena Baerbock Grund genug, Anzeige nach Paragraf 188 Absatz 2 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung) zu stellen, während Bundeskanzler Scholz und Ex-Finanzminister Lindner auf einen Strafantrag verzichteten.
Das Verfahren gegen die Frau wurde gegen eine Zahlung von 900 Euro eingestellt, die die Alleinerziehende in Raten abstottert.
Während ausländische Antisemiten und Straftäter kaum etwas in Deutschland zu befürchten haben, wird den eigenen Bürgern ihre Unzufriedenheit ob dieser Zustände zum Verhängnis. Dabei zeigen sich vor allem Grüne wie Habeck äusserst dünnhäutig und offenbaren ihren Hang zu totalitären Methoden, um Kritiker ihrer Politik einzuschüchtern.
Dass dies letztlich vor allem zu Lasten des kleinen Mannes (oder Frau) geht, der seine Verzweiflung und Wut nicht immer adäquat auszudrücken weiss, passt dabei zur allgemeinen Verachtung des linken Elfenbeinturms gegenüber der Arbeiterschicht.
Diese Hausdurchsuchung hat es in sich: In Bayern wurde am frühen Dienstagmorgen das Haus von Stefan Niehoff durchsucht. Grund: Der 64-Jährige soll ein angeblich volksverhetzendes Meme auf der Plattform X geteilt haben. Das Meme zeigte Wirtschaftsminister Robert Habeck mit dem Schriftzug: «Schwachkopf Professional» – eine Anspielung auf die bekannte Kosmetikmarke Schwarzkopf.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wertete dies als Versuch, Habeck «generell zu diffamieren», schreibt das Onlineportal Nius.de. Sein Wirken als Minister soll so erschwert worden sein, was den Verdacht der Volksverhetzung nach Paragraf 188 StGB begründete.
Die Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion Schweinfurt beschlagnahmten Niehoffs Tablet und verhörten ihn vor Ort. Niehoff, der die Hausdurchsuchung als übertrieben kritisiert, äusserte sich überrascht: «Ich bin 64 Jahre alt. Nie hätte ich mir vorgestellt, dass es einmal so weit kommen würde. Das hat eindeutig DDR-Geschmack.» Nach seinen Angaben hat er das Meme lediglich retweetet, nicht selbst erstellt.
Die Staatsanwaltschaft betonte derweil, dass ein «öffentliches Interesse an der Strafverfolgung» bestehe. Das Amtsgericht Bamberg äusserte sich zu dem Fall bislang nicht.
In einem Berufungsverfahren am Landgericht Wuppertal wurde eine 78-jährige Solingerin vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Die Rheinische Post berichtet. Die Frau hatte im Januar 2023 die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf Twitter als «Flintenweib» bezeichnet, was zunächst zu einer Verurteilung am Amtsgericht Solingen und einer Geldstrafe von 750 Euro führte. Strack-Zimmermann, die Anzeige erstattet hatte, störte sich auch an den verwendeten Emojis, die die Solingerin hinter ihrer Äusserung postete.
Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass die Bezeichnung «Flintenweib» nicht zwingend eine strafbare Beleidigung darstellt. Der Begriff, der auf Frauen der Roten Armee im Russlandfeldzug zurückgeht, beschreibt laut Duden eine «herrische und rücksichtslose Frau». Der vorsitzende Richter erklärte jedoch, der Kontext sei entscheidend. In sozialen Medien seien derartige Äusserungen oft in hitzige politische Debatten eingebettet, was die juristische Einordnung erschwere.
Zwar hätten die Emojis einen diffamierenden Charakter, doch sei nicht eindeutig klar, ob sie sich auf die Person Strack-Zimmermann oder auf deren politische Äusserungen bezogen hätten. Im Rahmen der Meinungsfreiheit sei der Ausdruck jedenfalls nicht als Schmähkritik einzustufen.
Die deutsche Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zeigt Leute im grossen Stil an, die sich öffentlich scharf über sie äussern.
Dabei geht es ihr laut dem Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd allerdings nicht darum, dass sie sich in ihren Gefühlen verletzt fühlt. Sie habe vielmehr das «Abmahngeschäft als weitere Nebenquelle entdeckt».
Sie lasse ihren Anwalt «textbausteinartig zusammengesetzte Abmahnungen» versenden. Darin fordere sie die Betroffenen nicht nur auf, solche Äusserungen zu unterlassen. Sondern sie will auch eine Entschädigung von 600 Euro.
Wer das nicht einfach bezahlt, sondern die Anzeige anfechtet, bleibt unter Umständen auf hohen Anwaltskosten sitzen – und bezahlt zudem die Entschädigung.
Matthias Hechler macht nun daraus umgekehrt ein Geschäftsmodell. «Wir verteidigen Sie bei einer Strafanzeige von Agnes Strack-Zimmermann wegen Beleidigung auf X», heisst es auf einer eigenen Unterseite in seinem Internetauftritt.
Zwar liege der Tatbestand der Beleidigung oftmals wirklich vor. Aber Geldentschädigungen sehe das Gesetz nur in schwerwiegenden Fällen vor.
Der Anwalt gibt Tipps für das richtige Verhalten nach Empfang der Anzeige («Machen Sie keine Angaben», «Gehen Sie niemals zur Polizei zu einer Vorladung»). Stattdessen solle man sich bei der Hotline der Kanzlei melden.
Diese verfasse nach Akteneinsicht eine Stellungnahme. Auf diese Weise habe man bereits strafbare Beleidigungen gegen eine Zahlung von nur 250 Euro zur Einstellung gebracht. Auch Freisprüche seien bereits erzielt worden.
Das grösste Vergnügen der Deutschen ist das Verklagen. So wäre es in keinem anderen Land möglich, dass ein Lied über ein zivilrechtliches Problem rund um einen Maschendrahtzaun und einen Knallerbsenstrauch zu einem Top-Ten-Hit avancierte.
Diese Unart des zwischenmenschlichen Umgangs pflegen auch deutsche Politiker. So brüstete sich Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Waffenlobbyistin, die nebenberuflich auch als Politikerin arbeitet, damit, dass sie mehr als 200 Menschen pro Monat anzeige.
Auch Kollege Habeck, Kinderbuchautor, der nebenberuflich als Wirtschaftsminister anheuert, ist schnell dabei, andere anzuzeigen. Immerhin verlor der Grünen-Politiker vor Gericht, als ihn Journalist Don Alphonso als «Bahnhofsalkoholiker» bezeichnete.
Ähnlich verhält es sich mit Baerbock. Die Trampolinspringerin, die sich nebenberuflich als Chefdiplomatin versucht, zeigte einen 58-jährigen Oberfranken an, weil er auf X behauptete, die Ministerin sei «die dümmste Aussenministerin der Welt».
Folge: Dem Mann aus Süddeutschland wird zur Last gelegt, den Straftatbestand nach Paragraf 188 Absatz 1 StGB zu erfüllen, also Beleidigungen, die gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtet sind.
Offensichtlich benötigen deutsche Politiker einen eigenen Paragrafen dafür, sich vor Gegenwind aus der Gesellschaft zu schützen. Dabei ist nicht ersichtlich, inwieweit eine Beleidigung einen Politiker in seinem «öffentlichen Wirken» beeinträchtigt, im Gegenteil: Ist die Beleidigung substanzlos, dann kann diese auch nicht behindern. Stimmt jedoch die Aussage, entfaltet der Satz, wie im Beispiel Baerbock, seine Wirkung. Aber dann handelt es sich nicht um eine Beleidigung.
Wie dem auch sei: Baerbock, Strack-Zimmermann, Habeck und Co. haben keine Lust, sich mit anderen Meinungen aus dem Volk zu befassen. Daher werden diese weggeklagt. Diese Einschüchterungstaktik ist einer Republik unwürdig.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann zählt zu den grössten Unterstützerinnen der Ukraine im Deutschen Bundestag. Die Politikerin, die als FDP-Spitzenkandidatin für das Europaparlament gilt, ist eng verbandelt mit Nato-nahen Organisationen.
Strack-Zimmermann ist Vorstandsmitglied der Deutschen Atlantischen Gesellschaft. Bis vor kurzem hatte sie auch Mandate für die Rüstungsorganisationen Förderkreis Deutsches Heer und die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik inne. Geht es nach der FDP-Bundestagsabgeordneten, hätte Deutschland längstens Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine senden müssen.
Auch deshalb kritisierte sie Bundeskanzler Olaf Scholz wiederholt scharf. Doch wer austeilt, muss auch einstecken können. Wegen ihrer Äusserungen sah sich Strack-Zimmermann wiederholt scharfer Kritik ausgesetzt. Mit dieser tut sich die Politikerin äusserst schwer.
Ihre Strategie heisst Einschüchterung. Rund 250 Strafanzeigen soll Strack-Zimmermann monatlich erstellen, so der Spiegel. Bürger hält das aber nicht davon ab, zuweilen scharfe Worte an die Adresse von Strack-Zimmermann zu richten – insbesondre auch im Internet.
«Die Frau (…) geht mit der Waffenindustrie ins Bett. Warum wird diese Kriegstreiberin nicht eingesperrt?», schrieb etwa eine Bürgerin auf der Internetplattform X. Eine Strafanzeige folgte sogleich, Strack-Zimmermann zeigte sie wegen Beleidigung gemäss Artikel 185 Strafgesetzbuch an.
Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Düsseldorf jüngst feststellte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. «Die Aussage unterliegt der Meinungsfreiheit, urteilte das Gericht», sagt der Kölner Anwalt Gordon Pankalla gegenüber der Weltwoche.
Pankalla, der die Bürgerin vertrat, machte sich in Deutschland in der Corona-Zeit einen Namen als Anwalt, der Bürger vor einem übergriffigen Staat verteidigte. Gegenwärtig unterstützt er mehrere Mandanten, die von der FDP-Politikerin angezeigt worden sind. Er spricht von einem «System Strack-Zimmermann».
Treibende Kraft dahinter sei Alexander Brockmeier, der Rechtsanwalt der FDP-Bundestagsabgeordneten, der ebenfalls Mitglied von Strack-Zimmermanns Partei ist. «Brockmeier sucht im Internet grossflächig nach Beleidigungen, die gegen Strack-Zimmermann ausgesprochen werden – oft auch anonym.»
Dann reiche er über die Kölner Staatsanwaltschaft Strafanzeigen ein, um an die Namen der Täter zu kommen. Die Justizbehörde komme dem oftmals nach, worauf Brockmeier anschliessend Abmahnungen verschicke, um Schmerzensgeld einzuklagen.
Pankalla zeigt sich erstaunt, wie oft die Staatsanwaltschaft Strafuntersuchungen einleite bei kritischen Meinungsäusserungen gegenüber Strack-Zimmermann. «Bei anderen Personen erhält man von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass die Täter nicht zu ermitteln seien.» Oft sei von Beginn an klar, dass die Äusserungen unter die Meinungsfreiheit fallen, die im Grundgesetz festgehalten ist.
Pankalla sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Ein weiterer Mandant des Anwalts bezeichnete Strack-Zimmermann als «Faschistin», was diesem ebenfalls eine Klage der FDP-Politikerin wegen Beleidigung und übler Nachrede einbrachte. Pankalla ist es jedoch gelungen, das Verfahren einstellen zu lassen.
Doch nicht immer sind Strack-Zimmermanns Kritiker vor Gericht erfolgreich. Für eine Mandantin Pankallas, die Strack-Zimmermann auf X als «widerliche korrupte Kriegstreiberin» bezeichnete, dürfte es noch ein wenig ins Geld gehen. Das Landgericht Mainz kam unlängst zum Schluss, dass der FPD-Politikerin in diesem Fall Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro zustehe.
Dies auch deshalb, weil die scharfen Worte aus dem Kontext gerissen worden seien. Es soll sich um eine Antwort auf einen Tweet von Strack-Zimmermann gehandelt haben, der sich die Wahlrechtsreform und die Positionierung einzelner Parteien zum Thema gemacht hatte. Der Beschluss des Gerichts liegt der Weltwoche vor.