Als ich im November 2023 in der Weltwoche enthüllte und detailliert belegte, dass der neue Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) in Zürich wohnt, wollte niemand etwas davon wissen, dass dies ein Problem sein könnte. Was kümmern einen schon Verfassung und Gesetz, wenn es um politische Präferenzen geht?
Sechzehn Monate später erklärt das Bundesgericht die Wahl Stockers für ungültig, weil er zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich wohnte. Und der Tages-Anzeiger schreibt: «Es ist ein Vorgang von seltener Wucht in der Schweizer Demokratiegeschichte.»
Natürlich habe ich Stocker damals mit den Recherchen konfrontiert. Er schob sie beiseite und meinte, es handle sich um «private Fragen». Gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen nannte er die Vorwürfe «grotesk» und «an den Haaren herbeigezogen».
Ob der abgesetzte Ständerat nun auch das Bundesgerichtsurteil als «grotesk» und «an den Haaren herbeigezogen» tituliert, ist nicht aktenkundig.
Stocker passt hervorragend zur Mehrheit der Politiker, die nach eigenem Gusto ihre Spielchen mit den denkfaulen Stimmberechtigten treiben!
Unsere Verfassung wird von den Linken als fakultative Sammlung origineller Vorschriften betrachtet, die ohne weiteres individuell angepasst werden können: «Man soll nicht alles so eng sehen»! Das sind die Demokraten von heute! Wer klagt jetzt noch wegen Tia Angelina Moser, die als ZH-Ständerätin in Bern mit Aebischer wohnt? Das Bundesgericht hat nun die Vorlage und könnte rasch handeln!
Die Begründung der Entscheid passe nicht mehr in die heutige Zeit ist etwas einfach gehalten. Auch wenn dies von vielen Seiten gewünscht wäre, müssen wir nicht alles der Familie unterordnen. Das Gesetz ist klar und unmissverständlich. Ich möchten einen Ständerat der in dem Kanton wohnt, den er vertritt. Wenn ein Tessiner im Tessin Kantonsrat ist, aber seit Jahren in Basel lebt, dann ist dies doch etwas bizzar, wenn man sich vorstellt, dass er so die Interesse des Kantons Tessin vertreten soll.
In der heutigen Zeit ist es leider nicht selbstverständlich, dass Verfassung und Gesetz respektiert werden. Bravo Bundesgericht!
Stocker ist schlicht und einfach ein SP Traumtänzer. Als er nicht mehr für den Stadtrat in SH antrat, gabe er als Begründung an er möchte sich jetzt anderweitig orientieren. Dann hat die SP einfach mit ihm diese Inszenierung für die Wahl in den Ständerat veranstaltet. Aber ganz unabhängig von dem muss ein Ständerat seinen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt im Kanton haben, für den er kandidiert.
Stocker ist SP und die SP macht alles, um der Schweiz zu schaden, sei es Wermuth, Nussbaumer, Molina, Arslan usw., meistens noch aus der EU-Eingebürgerte. Sie scheinen gekommen,um der Schweiz zu schaden, genau wie Cassis! Es ist zu hoffen, dass wenigstens gewisse SP-Wähler irgendwann schlauer werden,doch das Niveau scheint unterirdisch.
Super gemacht. Die Verfassung gilt für alle. Und jetzt ran an die Causa Tiana Moser. Wohnt in Bern und vertritt den Kanton Zürich!
Ich würde das jetzige Recht verschärfen. Ein werdender Kantonsrat muss die letzten 5J ununterbrochen im Kanton gewohnt haben und zudem Bürgerrecht im Kanton haben.
Er sieht halt gut aus und ist als Sozi auch so ein Guter...wird sicher wieder gewählt. Die Medien sind schon am reinwaschen, homestorys und Chindsgifotos winken, und falls er wieder gewählt wird kann man dann richtig frohlocken.
Und vor allem ist er nicht JUSO-gehirngewaschen - hat also keine solche Vergangenheit -- solche Sozis werden heutzutage leider immer seltener.
Die wokequeere rote Kinderkhmer ist ja sonst schon die ganze Partei am unterwandern - von Parteipräsidium, Fraktionsvorsitz und auch von den VizepräsidentInnen sind gut die Hälfte ex-JUSOler. Unerträglich diese notorischen Besserwisser und Bevormunder mit kaum realer Arbeits- und Lebenserfahrung.
Grotesk sind nur die Reaktionen seiner Wähler und seine Stellungnahme.
Dass höchstrichterlich ein Gesetzesbruch festgestellt wurde, wird von seinen Adlaten "bedauert", nicht aber der Gesetzesbruch alias Wahlbetrug selbst.
Und seine Gleichgültigkeit Kaiser Stocker findet, dass man halt das Urteil "respektieren" müsse, aber der Wahlkampf für ihn jetzt einfach nochmals beginne.
Wer will sich denn mit solchem Gesocks noch abgeben? Pfui Teufel.
Für die SP Wähler ist kein Bubenstück eines Obersozis zu schlimm.
Also ich chume nöd drus, in der Tagesschau waren nur Schaffhauser“/*innen am Mikrofon, welche den BG-Entscheid zutiefst bedauert haben.
Ja, linke Schaffhauser halt. Oder, wie sie es in ihrer eigenen Sprache nennen: Schafseckel.
Tagesschau ist wie eine Droge, wer sie konsumiert verblödet aber man gewöhnt sich an alles. Die Lügenfabrik Leutschenbach muss geschlossen werden.
Grotesk ist es immer noch, dass sich das Bundesgericht in einem Anfall von peinlicher Haar- und Bettspalterei über den Volkswillen hinwegsetzt.
Nichtsdestotrotz ein Glanzresultat und Bestätigung des Ständeratsitzes dürfte diesem sympathischen Genossen heute schon so gut wie sicher sein Ende Juni.
Den griesgrämigen Minder wollen die Schaffhauser vermutlich eh nicht mehr und die SVP hat mit Germann schon einen Sitz.
Also am Ende nur wieder eine Steuergeldverschwendung ausgelöst von Herrn Gut & WW
Warum ist so gar nichts von einer Bestrafung Stockers zu lesen? Wird ein solch eklatanter Gesetzesbruch wirklich nicht bestraft? Kann der feine Herr womöglich alle bezogenen Gelder und Spesen für seine Tätigkeit als unrechtmässiger Ständerat behalten? Wer trägt die Kosten für das falsche Abstimmungsverhalten Stockers, für den Bundesgerichtsentscheid und für die notwendige Neuwahl?
Seine Steuern hat er doch immer in Schaffhausen bezahlt.
Und ein eklatanter Gesetzesbruch war das jetzt allwäg. Ja jetzt hat das Bundesgericht halt mal einen Präzedenzfall geschaffen, Ende Juni wird Simon Stocker wieder gewählt und dann interessiert das eigentlich niemanden mehr ausser ein paar nachtragende aufgewiegelte Weltwöchler.
Man sollte den Kanton Schaffhausen, der diesen Wahlbetrüger wieder zur Wahl antreten lassen will, sofort an Deutschland abtreten. War dieser Wahlkrampf von dem ehrenwerten Gaukler nur in der WeWo ein Thema, vorbei sind die Tage der rechtsstaatlichen Demokratie Schweiz.
Dass es gerade ein Linker trifft, ohne Moral, aber wenn immer möglich moralisierend unterwegs, wundert mich nicht und obwohl das Vertrauen vieler Wähler dahin ist, noch die Chuzpe haben, nochmals zu kandidieren, auch nicht. Das erinnert mich schwer an die Zustände im Deutschen Bundestag. Ein absolut richtiges Urteil des BG, das hoffentlich richtungsweisend wird.
"...einEN LinkeN trifft, ..." (Kontroll-Rückfrage WEN trifft!)
Grotesk ist, dass ein linker Zürcher Schafseckel für Schaffhausen in den Ständerat gewählt werden darf.
Natürlich wollten die Linken Taugenichtse damit den allseits beliebten und kompetenten Minder verhindern, weil er sich von ihnen nie kaufen liess! Das Mitte und FDP Pack haben auch da wieder den Linken dabei geholfen!
Eine SVP Nationalrätin, die mal in Graubünden, mal in Zürich Wohnsitz hat ist aber OK?
Tim Guldimann, Schweizer Botschafter in Berlin und auch ein Soze liess sich 2015 in den Nationalrat wählen. Ein Umzug kam für ihn nie in Frage und er wohnt immer noch dort. Zurückgetreten ist er, weil es ihm zu stressig wurde.
Die Linken linken, der Name sagt es schon.
hansj. : Genau! Zudem bilden sich diese Linken Leos ein, was sie seien, dabei gibt es kaum etwas Weltfremderes als Linke!
Ständerat ist nun mal NICHT Nationalrat
TSCHEGGSCH ES?
TomCat : Dr Einzig wo do nüt tschegget, bisch du säuber! Aber wenn hei linggi scho mou öppis begriffe?! No nie!
Alle linken sind mehr als nur links gestrickt und keines klaren Gedankens fähig. Der SR vertritt den Kanton und sollte, wie in SH festgelegt seinen Lebensmittelpunkt im Kt. Schaffhausen haben. Der Andy Gross, als ZH Nationalrat der SP, der grösste Spesenritter den Schweiz jemals hatte, wohnte in einer Exclave des Kantons ZH in St. Ursanne das ganz vom Kt. Jura umgeben ist. Er hing nur 24 Jahre an der Brust der Amme Helvetia. Aus Vernunftsgründen sollten alle SVP Bundespolitiker ihr Amt abgeben.
Das muss Stocker SP gar nicht. Das übernehmen seine Linken Medien. Linksaussen SP - SRF etwa. Meint sinngemäss, dass Gerichtsurteile gegen Linke nicht mehr zeitgemäss sei.
So ein Quatsch. im NR spielt es keine Rolle. aber im GUT BEZAHLTEN Ständerat vertritt man ZUERST den Kanton.
Auch Stocker ist ein Linker, welcher sich selber zunächst ist.
Ist ziemlich dreist und unanständig, dass der Kerl sich erfrecht, nochmals zu kandidieren. Schliesslich hat er getrickst und getürkt, um Ständerat zu werden. Die Linken kennen weder Moral noch Anstand, wenn es um die Erreichung ihrer Ziele geht. Schliesslich hat er auch Thomas Minder den Sitz 'gestohlen'. Sollte er trotzdem nochmals gewählt werden, wären alle, die ihn wählen, ebenso bigott und unredlich.
Bei der SP ist alles erlaubt, das sollten auch sie begreifen.
Mir scheint, dass einige Kommentare Schreiber hier ziemlich hilflos sind. Sie scheinen gemerkt zu haben, dass ihr Klientel ertappt wurde das Recht zu beugen. Das dies ein Sozi macht ist selbstverständlich und gehört ins Geschäftsmodell. Der Autor Gut wird an den Pranger gestellt, von den Jüngern der Sozis, weil er dies sachlich darstellt, ist das übliche Bashing. Der Überbringer ist der gescholtene, der Täter ein Sozi.
sonderermittler dr g. hat wieder zugeschlagen, er hat herausgefunden, wo jemand seinen wohnsitz hat...pulitzer-preis-niveau
Weltwoche, für diese Recherche mit Folgen für einen Wohnsitzschwindler liebe euch. Bravo Herr Gut. Nicht weil man sich für einen Guten hält mit dem vorbildlichen klimaneutralen, weltoffenen Lebensmodell soll man meinen, die Regeln nicht einhalten zu müssen. Die Wohsitzvorschrift ist für Ständevertreter unumgänglich.
Linke bilden sich immer ein, sie könnten das Recht nach ihrem Gusto beugen oder gleich ganz umgehen. Wäre dieselbe Situation mit einem SVP-Politiker entstanden, dann hätte man ganz sicher nicht bis vors Bundesgericht gemusst, bis endlich Recht gesprochen worden wäre!
Die SP will dem Volk ihre Ideen aufzwingen und entsprechend Gesetzte erlassen. Aber selbst halten sie sich nicht an bestehende Regeln.
Pardon, aber an welche "GESETZTEN"?...
Die Sozis fuehlen sich halt Spezialdemokraten.
Es geht bei diesem Urteil nicht um Hr Stocker. Er mag gut sein oder nicht. Es geht darum, dass es Spielregeln und Klarheit gibt. Wir sprechen hier über Politik und nicht über einen Kegelverein. Es geht nicht an, dass sich jeder irgendwie, irgendwo als Politiker ins Spiel bringen kann. Das ist grotesk. Dass man heute mehrere Wohnsitze haben kann, geschenkt. Dass man Erfahrungen aus anderen Orten oder aus aller Welt mitbringen kann, auch. Seine Position ist mit dem Lebensmittelpkt verknüpft.
Die WW kann sich von dieser grossartigen Meisterleistung gar nicht erholen:
Hat einen Ständerat zu Fall gebracht, der durch und durch Schaffhauser ist und zum Zeitpunkt der Wahl zwei Wohnsitze hatte, weil seine Frau in Zürich arbeitete.
Die Schaffhauser Stimmbürger (der dortige Souverän!) werden eine zweite Chance bekommen, ihn zu wählen.
Minder äussert sich nicht. Er hätte wiederum nicht die geringste Chance.
Wahnsinnsleistung der Weltwoche! Hat uns wirklich weiter gebracht.
Gefällt Ihnen nicht, dass es auch für die Jekami-Linken noch Spielregeln geben soll.
Man hat eben nur einen Hauptwohnsitz und nicht zwei. Und weshalb sollte sich Thomas Minder dazu äussern? Er hat Klasse, welche Stocker eben nicht hat. Typisch Sozi eben, Gier nach Geld und möglichst nichts dazu beitragen müssen. Stocker hat aauch bis dato nur von Steuergeldern in der einen oder anderen Art gelebt.
Das ist nur die Gier der Linksgrünen Eliten nach einem EU Job, wie NGO Swissaid SP Schweiz Fabian Molina, sehr gut bezahlter Nationalrat und Präsident Swissaid: Vor der Hilfe für die Ärmsten bei Swissaid steht die Selbsthilfe. Also die Geld und Macht Hilfe für sich selbst. Die SP Eliten denken dabei allerdings erst einmal an sich selbst. So verdient die Geschäftsleitung mit SP Fabian Molina 575'000 Franken, dazu Spesen, Reisen und weitere grosszügige Geschenke.
Linke und Rechtsstaat nur solange es mit linker Ideologie komatibel ist ...
Die Linken haben eben eine andere Vorstellung über die Demokratie!! Sie fühlen sich über jedem Recht und evtl. sogar noch über Gott!! Aber wehe, das wäre einem SVPler passiert!! Eine Staatsmeuterei wäre die Folge gewesen!!!
In der heutigen Zeit ist es leider nicht selbstverständlich, dass Verfassung und Gesetz respektiert werden. Bravo Bundesgericht!
Nicht zuviel des unverdienten Jubels für das Bundesgericht, als nicht legitimer SR hätte das BG alle Abstimmungsergebnisse bei denen Stocker gestimmt hat ungültig erklären müssen. im Ständerat wird immer von rechtmässig gefaselt. Warum haben die anderen 45 SR nicht selbst das rechtskonform gehandelt und ihn bei keiner Abstimmung zugelassen. Die chamber de refléxion ist zu einem Selbstbereicherungsvehikel verkommen, im SR Rechtsmissbrauch tolerieren und überall abkssieren.
Stocker ist schlicht und einfach ein SP Traumtänzer. Als er nicht mehr für den Stadtrat in SH antrat, gabe er als Begründung an er möchte sich jetzt anderweitig orientieren. Dann hat die SP einfach mit ihm diese Inszenierung für die Wahl in den Ständerat veranstaltet. Aber ganz unabhängig von dem muss ein Ständerat seinen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt im Kanton haben, für den er kandidiert.
Das ist Glatteis. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass zur Wahlzeit niemand davon wusste und da ggf. auch interveniert hätte. Hat wohl auch niemanden interessiert. Wohne da, wo du dich politisch engagieren möchtest ist in der Schweiz ein hinlänglich bekanntes Grundprinzip. Aber wieso Auslandsschweizer mit Wahlzettel Einfluss auf die Schweiz nehmen können, folgt offensichtlich einer anderen Logik. Kann man alles gut finden oder auch nicht, aber Diskussionsbedarf ist durchaus vorhanden.
Inghi : Im Wort "Auslandschweizer" kommt das Wort Schweizer vor, falls Ihnen das entgangen sein sollte! Wenn ein Schweizer also für einige Zeit im Ausland lebt, bleibt er trotzdem Schweizer und laut Verfassung hat nun einmal jeder Schweizer das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz! Wenn Ihnen das nicht passt, dann müssen Sie halt Massnahmen einleiten, das zu ändern!
Trish! Ich bin schockiert! Ich bin zu 100% mit Ihnen einverstanden!
@Senecia, wer nicht in der CH lebt, muss auch hier nicht mitbestimmen. Wieseo muss ein In Thailand lebender Pensionist über z.B. Militär oder Einwanderung oder EU abstimmen?
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat eben für diese Zeit kein Stimmrecht. Wir brauchen auch keine Doppelbürger.
Der Umkehrschluss wäre, dass wer in der Schweiz lebt, auch hier mitbestimmen darf. Nach Ihrem Vorschlag ist der Wohnsitz und nicht die Nationalität entscheidend. Somit dürfte jeder Nichtschweizer, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, auch abstimmen. Korrekt?
corse36 : Ich habe es im Fall nicht erfunden, gopf!
Die Wohnsituation von Herrn Stocker war jederzeit bekannt. Er hat niemals ein Geheimnis daraus gemacht, dass er / seine Familie neben der Wohnung in Schaffhausen auch eine Wohnung in Zürich hat.
War alles bekannt und transparent. Auch hat sein Gegenkandidat Herr Minder oder die lokale SVP oder wer auch immer deswegen mal reklamiert.
Glatteis ist für Esel nur dann gefährlich wenn sie sich darauf begeben. Für die SP muss eingeführt werden, was sie wollen ist eben erlaubt. Es ist bestimmt, als SR Kandidat muss man seinen Wohnsitz im Kanton SH haben, unter diesen Umständen kann kein Diskussionsbedarf enstehen. Natürlich wussten viele von diesem Fall, aber die SP wollte ihrem verdienten Mitglied Stocker eine kleine Pfründe verschaffen, damit er nicht verhungern muss. Die SP ist sozial, aber nur für ihre Schmarotzer.
Unsere Verfassung wird von den Linken als fakultative Sammlung origineller Vorschriften betrachtet, die ohne weiteres individuell angepasst werden können: «Man soll nicht alles so eng sehen»!
Das sind die Demokraten von heute!
Wer klagt jetzt noch wegen Tia Angelina Moser, die als ZH-Ständerätin in Bern mit Aebischer wohnt?
Das Bundesgericht hat nun die Vorlage und könnte rasch handeln!
Völliger Blödsinn. Stocker hat kein Geheimnis um seine Wohnsituation gemacht. Seine politischen Gegner haben sich offenbar nicht daran gestört, und die Stimmbürger, die ja eigentlich das Sagen haben sollten, schon gar nicht.
"als ich aufdeckte"... Ehrlich? Ich- Formulierungen? Also, das lernt man doch im ersten Praktikum!
Herr Gut, wie sehr stört es Sie, dass Frau Weidel in der Schweiz lebt?
Putzig. Die Linken wiedermal beim üblichen Mauscheln erwischt und schon heulen die "Demokratiefreunde nach eigenem Gusto" mit Fingerpointing und Mimimi.
Nichts mauscheln .Die Wohnsituation von Stocker war wohlbekannt und völlig transpatent im Abstimmungskampf.
Es war auch nie ein Thema. Wenn es so ein Skandal wäre wie es die WW hier aufbauscht, wieso haben denn Minder oder die lokalr SVP dies nie thematisiert im Wahlkampf?
Auch wenn die Situation bekannt war, so hätte er eben erst gra nicht antreten dürfen,. Das versteht ein Amboss, Fu Manchu, Keks, Göppel und Konsorten eben nicht.
Doch, das verstehe ich schon. Nur ist der Fall eben nicht so klar.
Man kann nicht wissen, wie ein Gesetzestext ausgelegt werden muss, solange er kein Urteil gibt dazu.
Und es hat dies auch nie jemand im Wahlkampf thematisiert. Weder Minder noch die lokale SVP.
Roger Goeppel meldet sich nach seinem Praktikum bei Republik. Wie wars in Einsiedeln bei der Demo gegen Frau Weidel, nicht so der ultimative Erfolg? Obs dem Genossen gefällt oder nicht, die AFD ist in absehbarer Zeit die stärkste Partei in Deutschland. Damit werden Sie leben müssen.
War nicht an dieser Demo und hatte nie im Sinn dorthin zu gehen. Wie kommen Sie darauf? Komische Gedankengänge, die offenbar Ihrem Hirn entspringen. Ich frage Sie aber gerne persönlich: Sollte Weidel der Gutschen Logik entsprechend nicht in Deutschland wohnen und leben müssen?
Ich-Formulierungen sind in der Schweiz durchaus üblich. So lernt man in der militärischen Ausbildung ganz klar seinen Soldaten mitzuteilen; „Ich will…“ weiter ist es hierzulande auch üblich zu sagen: „Ich übernehme die Verantwortung.“ Zugegeben bei unseren nördlichen Nachbarn ist es verpönt, Sätze oder den ganzen Text mit „Ich“ zu beginnen. Das kommt besonders in der Politik bei Sätzen mit der Verantwortung zur Geltung. So wissen wir nun auch, wo Sie geschult wurden.
Ich rede von journalistischer Arbeit. Lesen Sie mal eine normale Zeitung und Sie wissen, was ich meine. Und: Sie wissen weniger, als Sie denken.
Lesen sie den Blick, den Tagesanzeiger oder ähnliche Schundmedien, dann sind sie entschuldigt. Journalistische Arbeit heisst neutral sachlich zu berichten. Journalistisch kommentieren ist für die Mehrheit in der Schweiz dummes Zeug zu schreiben, im Glauben die Leser sind dümmer als der Schreibende selbst. Die Wahl in den USA von den Schundmedien und SRF im speziellen kritisiert, Praktisch kein Schreiberling kam auf die Idee die Amerikaner wollten das so. Sind unsere Bundesräte besser als Trump?
Sie sprechen von Inhalten. Ich von formalen Stilmitteln. Aber auch inhaltlich unterscheidet der liebe Herr Gut nicht zwischen üblichen Textsorten, die Fakten, Meinung und Interpretation auseinanderhalten.
Ja aber das ist doch logisch. Linke dürfen alles.
Stocker passt hervorragend zur Mehrheit der Politiker, die nach eigenem Gusto ihre Spielchen mit den denkfaulen Stimmberechtigten treiben!
Virologe und Privatdetektiv Gut hat das was nicht richtig verstanden: Das Bundesgericht hat eben nicht entschieden, dass der Wohnsitz entscheidend ist, sondern der Lebensmittelpunkt. Dümmer geht's nicht, denn nun wird bei gewählten Volksvertretern landesweit mit Kamera, Fernglas und Drohnen festgestellt, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Apropos Lebensmittelpunkt, wo hat dieser Stocker seine Steuern bezahlt?
Exakt. Hält sich die natürliche Person abwechslungsweise an zwei oder mehreren Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, zu dem die stärksten Beziehungen bestehen. Man spricht vom sogenannten Lebensmittelpunkt. Demnach ist das im vorliegenden Fall nicht der Kanton Schaffhausen.
putin the terrible : Dass euch Linken dieses Urteil nicht passt, ist selbstredend! Aber war schon klar, dass ihr am Stämpferlen seid, wenn einer von euren Lieblingen zurückgebunden wird!
Die Begründung der Entscheid passe nicht mehr in die heutige Zeit ist etwas einfach gehalten. Auch wenn dies von vielen Seiten gewünscht wäre, müssen wir nicht alles der Familie unterordnen. Das Gesetz ist klar und unmissverständlich.
Ich möchten einen Ständerat der in dem Kanton wohnt, den er vertritt.
Wenn ein Tessiner im Tessin Kantonsrat ist, aber seit Jahren in Basel lebt, dann ist dies doch etwas bizzar, wenn man sich vorstellt, dass er so die Interesse des Kantons Tessin vertreten soll.
Ihr Beispiel ist aber nicht das, wie HerrStocker lebte.
Stocker war zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen gemeldet. Auch
hatte die Familie eine Wohnung in Schaffhausen. Aber die Familie lebte nicht ausschliesslich in SH. Die Familie lebte an beiden Orten.
Die einzige Frage, die sich stellt ist, ob er "genug fest" in SH wohnte. Wo war er / die Familie öfter? Wo war sein Lebensmittelpunkt?
Meinen Sie tatsächlich, dass das vom BG nicht geklärt wurde?
Doch, genau das hat das BG geklärt - und festgestellt, nein er lebte nicht "genug fest" in Schaffhausen.
Ist aber was völlig anderes als ihr Beispiel vom Tessiner der in Basel wohnt.
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Stocker ist SP und die SP macht alles, um der Schweiz zu schaden, sei es Wermuth, Nussbaumer, Molina, Arslan usw., meistens noch aus der EU-Eingebürgerte. Sie scheinen gekommen,um der Schweiz zu schaden, genau wie Cassis! Es ist zu hoffen, dass wenigstens gewisse SP-Wähler irgendwann schlauer werden,doch das Niveau scheint unterirdisch.
Super gemacht. Die Verfassung gilt für alle. Und jetzt ran an die Causa Tiana Moser. Wohnt in Bern und vertritt den Kanton Zürich!
Ich würde das jetzige Recht verschärfen. Ein werdender Kantonsrat muss die letzten 5J ununterbrochen im Kanton gewohnt haben und zudem Bürgerrecht im Kanton haben.