Als ich im November 2023 in der Weltwoche enthüllte und detailliert belegte, dass der neue Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) in Zürich wohnt, wollte niemand etwas davon wissen, dass dies ein Problem sein könnte. Was kümmern einen schon Verfassung und Gesetz, wenn es um politische Präferenzen geht?

Sechzehn Monate später erklärt das Bundesgericht die Wahl Stockers für ungültig, weil er zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich wohnte. Und der Tages-Anzeiger schreibt: «Es ist ein Vorgang von seltener Wucht in der Schweizer Demokratiegeschichte.»

Natürlich habe ich Stocker damals mit den Recherchen konfrontiert. Er schob sie beiseite und meinte, es handle sich um «private Fragen». Gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen nannte er die Vorwürfe «grotesk» und «an den Haaren herbeigezogen».

Ob der abgesetzte Ständerat nun auch das Bundesgerichtsurteil als «grotesk» und «an den Haaren herbeigezogen» tituliert, ist nicht aktenkundig.