Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Diese sollen beginnen, sobald das Mandat nach Konsultation des Parlaments und der Kantone definitiv verabschiedet worden ist.

Gegenwärtig laufen Konsultationen zu diesem Mandatsentwurf bei den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte und weiteren interessierten Kommissionen des Parlaments sowie bei den Kantonen. Auch die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften sind zur Stellungnahme eingeladen.

Das erklärte Ziel des Bundesrates sei es, «den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln». Demgegenüber hat die EU in den letzten Jahren stets betont, dass sie keine Fortführung des bilateralen Weges will, sondern eine institutionelle Bindung mit automatisch-dynamischer Rechtsübernahme, letzter Entscheidungsbefugnis des Europäischen Gerichtshofs und «Ausgleichsmassnahmen» für den Fall, dass die Schweiz und deren Souverän abweichend entscheiden.

Die Weltwoche dokumentiert hier den Wortlaut des bundesrätlichen Verhandlungsmandats und das erst in englischer Sprache vorliegende Dokument des Common Understanding.

 

 

Und hier finden Sie den Entwurf des Verhandlungsmandats in deutscher Sprache: