Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierten am Mittwoch den Entwurf des neue Infektionsschutzgesetzes.

Oder besser: Sie legten klammheimlich die Pflicht zur vierten Corona-Impfung vor.

Denn geht es nach den beiden Ministern, soll ab Oktober am gesellschaftlichen Leben nur noch teilhaben, wer einen Genesenen-, Test- oder Impfnachweis vorlegen kann, der nicht älter als drei Monate ist.

Das sei ein gutes Zeitfenster dafür, «wahrscheinlich gut geschützt» zu sein.

Wer also in Bars, Restaurants, Stadien, Kinos oder Clubs gehen möchte, für den gilt «3 G».

Bizarr ist die Ausnahme davon: Wer kein Zertifikat hat, soll eine Maske tragen müssen.

Kurz: Dann gilt Maskenpflicht.

Damit diese Abweichler in der geimpften Masse nicht einfach ohne Mund-Nasen-Schutz untertauchen können, sollen sie sichtbar gemacht werden.

Der Justizminister empfiehlt sogar, die Personen mit «Aufklebern» zu kennzeichnen.

Warum nicht gleich eine Armbinde? Oder einen Aufnäher an der Kleidung?