Die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat ist nichtig.

Grund: Er kandidierte für den Kanton Schaffhausen, obwohl er zum Zeitpunkt der Wahl seinen Lebensmittelpunkt nicht in Schaffhausen hatte. Er lebte mit Frau und Kind in Zürich.

Das sei rückständig, wird nun geschimpft. Solche Wohnsitzregeln passten nicht in die heutige Zeit.

Entschuldigung, aber das ist absurd.

Es ist einfach und Staatskunde für Anfänger. Die Sitzzahl im Nationalrat ergibt sich aus der Grösse der kantonalen Wohnbevölkerung. Beim Ständerat geht es um die Vertretung der Kantone in Bern.

Deshalb ist es zwingend, dass die Ständeräte in dem Kanton wohnen, für den sie repräsentieren wollen. Oder will jemand einen Ständerat aus St. Gallen, der für Genf im Stöckli sitzt?

Das ist der Unterschied zum Nationalrat. Tim Guldimann wohnt in Berlin, sitzt aber für die Zürcher SP in der grossen Kammer. Magdalena Martullo lebt in Meilen, vertritt aber die SVP Graubünden im Nationalrat.

Besonders beunruhigend an dieser Affäre ist, dass offenbar selbst sogenannte Experten die Grundzüge unseres politischen Systems nicht mehr verstehen.