Radio Télévision Suisse (RTS), der französischsprachige Kanal der SRG, hat seine Aufgabe vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz nicht erfüllt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.
Dieses hat die Beschwerde der SRG gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) abgewiesen.
Anlass für die Auseinandersetzung war ein Beitrag von RTS vom 14. November 2021. Thematisiert wurde in der Sendung der «Hass», der vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz grassierte.
Vierzehn Minuten lang berichtete RTS über das zunehmend verhärtete politische Klima in der Schweiz und Hassbotschaften gegen Politiker. Das Problem: Zu Wort kamen fast nur Personen, die sich hinter die Corona-Massnahmen stellten.
Die UBI kam zum Schluss, dadurch sei ein einseitiges Bild entstanden. Die Kritiker der Massnahmen wurden allein dafür verantwortlich gemacht, dass die Tonalität in der Schweizer Politik schärfer wurde.
Die SRG wollte mit diesem Urteil nicht leben und zog es ans Bundesgericht weiter. Dieses gibt allerdings der Beschwerdeinstanz recht.
Das Bundesgericht hält fest: In der Sendung sei der Eindruck entstanden, dass die Gegner des Covid-Gesetzes «vorwiegend roh und gewalttätig» gewesen seien. Selbst kamen sie aber kaum zu Wort.
Es sei zu wenig sichtbar geworden, dass sich der Widerstand gegen das Gesetz «keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt». Damit sei das Vielfaltsgebot verletzt worden, dem die SRG unterliegt. Die Darstellung sei nicht genügend ausgewogen gewesen.
Damit ist der Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz offiziell rechtskonform. Das heisst: Die Zuschauer der Sendung auf RTS wurden vor der Abstimmung einseitig beeinflusst.
Gutes Urteil aber es nützt nichts, nur die Finanzen der SRG kürzen oder besser streichen. Dringender denn je nach der gestrigen Blödelei Sendung bei der Award verleihung, das war zum ko.....
Höchst skandalös, wenn die SRG unsere Zwangsgebühren missbraucht, um das BGer anzurufen, im Wissen, dass bei einer "Verurteilung" rein gar nichts geschieht. Die "Vorinstanz" UBI - wohl besser genannt ABI - hat keinerlei Kompetenzen, konkrete Sanktionen anzuordnen. Also bleibt die ganze Komödie ein kostspieliger Schuss ins eigene Knie. Und der selbstherrliche, arrogante Verein mit unerträglichem und gefährlichem Linksdrall wurstelt weiter wie bisher. Herr BR Rösti, wir zählen auf Sie!
Das Bundesgericht hat die Kompetenz eine manipulierte Abstimmung als ungültig zu erklären, so Recht & Bundesverfassung durchzusetzen. Warum macht es dies hier nicht? 🦄🇨🇭🤷♂️🤙