Radio Télévision Suisse (RTS), der französischsprachige Kanal der SRG, hat seine Aufgabe vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz nicht erfüllt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Dieses hat die Beschwerde der SRG gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) abgewiesen.

Anlass für die Auseinandersetzung war ein Beitrag von RTS vom 14. November 2021. Thematisiert wurde in der Sendung der «Hass», der vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz grassierte.

Vierzehn Minuten lang berichtete RTS über das zunehmend verhärtete politische Klima in der Schweiz und Hassbotschaften gegen Politiker. Das Problem: Zu Wort kamen fast nur Personen, die sich hinter die Corona-Massnahmen stellten.

Die UBI kam zum Schluss, dadurch sei ein einseitiges Bild entstanden. Die Kritiker der Massnahmen wurden allein dafür verantwortlich gemacht, dass die Tonalität in der Schweizer Politik schärfer wurde.

Die SRG wollte mit diesem Urteil nicht leben und zog es ans Bundesgericht weiter. Dieses gibt allerdings der Beschwerdeinstanz recht.

Das Bundesgericht hält fest: In der Sendung sei der Eindruck entstanden, dass die Gegner des Covid-Gesetzes «vorwiegend roh und gewalttätig» gewesen seien. Selbst kamen sie aber kaum zu Wort.

Es sei zu wenig sichtbar geworden, dass sich der Widerstand gegen das Gesetz «keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt». Damit sei das Vielfaltsgebot verletzt worden, dem die SRG unterliegt. Die Darstellung sei nicht genügend ausgewogen gewesen.

Damit ist der Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz offiziell rechtskonform. Das heisst: Die Zuschauer der Sendung auf RTS wurden vor der Abstimmung einseitig beeinflusst.

Die 3 Top-Kommentare zu "Die SRG hat das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Ein Beitrag von RTS über das Covid-Gesetz war einseitig. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der SRG ab"
  • annemarie.haenni

    Ein herzliches Danke an das Bundesgericht! Das war - trotz penetranter Einseitigkeit der betreffenden Berichterstattung - ein mutiges Anti-Mainstream-Urteil dahingehend, dass Impfskeptiker durchaus auch anständige besonnene Leute sein können, nicht nur, wie die MsMedien stets nahegelegt hatten, bedauernswerte verschrobene Spinner, wenn nicht sogar kriminelle Schädlinge.

  • Coronas

    200 Franken sind zu viel!

  • teresa.hasler

    Das Urteil des Bundesgerichtes ist wohltuend. Leider wurde die Abstimmung, wegen einseitiger Berichterstattung zum ganzen Coronathema, zum 3. Mal verloren. In den Mainstream-Medien wird das Urteil wohl, wenn überhaupt, in einem kurzen Nebenartikel erwähnt.