Ein völlig normaler Vorgang treibt die Classe politique um: Die EU und die Schweiz möchten einen Vertrag abschliessen und können sich nicht einigen.

Die EU will nicht nur ein Marktabkommen, sondern möchte die Schweiz binden, auch künftiges EU-Recht zu übernehmen. Und weiter: Im Streitfall zwischen der EU und der Schweiz entscheidet der EU-Gerichtshof, also das Gericht unserer Gegenpartei endgültig. Das wäre eine Entmachtung des Schweizer Volkes als oberster Gesetzgeber. Das kann das Schweizer Volk nicht akzeptieren.

Manche wenden ein, die Schweiz könnte dann immer noch gegen den Willen von Brüssel abstimmen. Doch falls die Stimmbürger das tun, wird die Schweiz von der EU bestraft. Frei in der Stimmabgabe wären die Stimmbürger nicht mehr. Daran ist 1992 schon der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vor dem Schweizer Volk gescheitert und letztlich auch 2022 der Rahmenvertrag im Bundesrat.

Interessant ist diesbezüglich beispielsweise die Berichterstattung der NZZ. Sie spricht diesen Hauptmangel der Verhandlungen gar nicht an, sondern verlegt sich auf Differenzen in Detailfragen des Arbeitsrechts, der Sozial-Gesetzgebung oder des Stroms. Aber über die Entmachtung des Stimmbürgers und die fremden Richter wird geschwiegen. Auf dass es die Stimmbürger nicht merken sollen!

Um vorwärtszukommen, wechselt der Bundesrat einfach immer wieder die Verhandlungsführer aus. Doch solange diese Staatssekretäre in Brüssel nicht klar sagen dürfen, dass die Schweiz auch die künftige Gesetzgebung bestimmen will, nützen auch neue Verhandlungsführer nichts.

Ein klares Wort der Regierung an die EU wäre erfolgreicher: Die Schweiz akzeptiert keinen Vertrag, bei dem die Schweizerinnen und Schweizer ihre Zukunft nicht mehr selber bestimmen dürfen!