Wieder sind CDU-Wähler zu Tausenden zur AfD abgewandert.

Wenn alle diese abgewanderten 830.000 rechtsextrem wären, wie dies Kanzlerkandidat Friedrich Merz in seinem Pauschalurteil über die AfD immer wieder behauptet, dann muss man sich fragen, weshalb die CDU denn bisher so viele Rechtsextreme in ihren Reihen beheimaten konnte, ohne dass der Verfassungsschutz dies bemerkte.

Das Gleiche gilt für die 750.000 von der FDP, 630.000 von der SPD und 70.000 von den Grünen zur AfD abgewanderten Wähler.

Friedrich Merz hat versprochen, dass die neue Regierung bis Ostern, das heisst bis in zwei Monaten, stehen werde. Das ist bereits das erste Wahlversprechen, an dem sich seine Glaubwürdigkeit messen lässt. Und er spielte sich im Wahlkampf auch als Retter der Wirtschaft auf. Ein reales BIP-Wachstum unter 1,5 Prozent in den nächsten Jahren wäre somit eine Irreführung der Wählerschaft.

Der neue Bundestag muss gemäss der Landesszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg spätestens dreissig Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten, das wäre am Dienstag, 25. März 2025. Der Sitzungsplan des Deutschen Bundestags sieht ohnehin für die Woche ab dem 24. März 2025 (29 Tage nach der Wahl) eine Plenarwoche vor.

Mit einem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis ist laut Bundeswahlleiterin am 24. Februar 2025 zu rechnen. Ob es noch zu Komplikationen kommt, weil die Ausland-Deutschen ihre Wahlunterlagen zu spät erhielten oder der Postweg zu lange dauerte, ist noch nicht bekannt.

Das endgültige Wahlergebnis soll am Montag, 17. März 2025, veröffentlicht werden. Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ist bis zu zwei Monate nach der Wahl, das heisst bis zum 23. April 2025 möglich.

An der ersten Sitzung wählt das Parlament den Bundestagspräsidenten. In der Regel stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin sowie deren Stellvertreter und die Schriftführer. Laut Geschäftsordnung des Bundestags ist jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Bundestags-Präsidium vertreten.

Mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags endet laut Grundgesetz auch die Amtszeit von Bundeskanzler Olaf Scholz und der gesamten Bundesregierung. Allerdings kann der Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, den Bundeskanzler und die Minister dazu verpflichten, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl einer neuen Bundesregierung weiterzuführen.

Einen festen Zeitpunkt, bis wann die Bundesregierung stehen muss, gibt es nicht. Dennoch läuft die Amtszeit des Parlamentes, denn das Ende der Legislaturperiode steht fest – spätestens 48 Monate nach der vorangegangenen Wahl wird der Bundestag erneut gewählt.

Der Bundespräsident spricht mit den Fraktionen und schlägt daraufhin eine Person vor, die der Bundestag zum Bundeskanzler wählen kann. Die vorgeschlagene Person braucht die Stimmen der absoluten Mehrheit (mehr als die Hälfte) aller Abgeordneten.

Die absolute Mehrheit der Stimmen alleine reicht nicht.

Wenn diese Mehrheit zustande kommt, ernennt der Bundespräsident die entsprechende Person zum Bundeskanzler. Zudem ernennt der Bundespräsident noch diejenigen Bundesministerinnen und -minister, die der Kanzler oder die Kanzlerin vorschlägt.

Welche Ministerien es geben soll und welche Partei welches Ministerium besetzt, legen die Parteien vorab in den Koalitionsverhandlungen fest. Man braucht übrigens kein Bundestagsmandat, um Bundeskanzler oder Minister zu werden. Es reicht, achtzehn Jahre alt zu sein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben.

Was passiert, wenn die Kanzlermehrheit im Bundestag nicht zustande kommt?

Wenn weniger Abgeordnete als die absolute Mehrheit der Abgeordneten für die Person stimmen, die der Bundespräsident vorschlägt, gibt es ein festgelegtes Prozedere: Dann hat der Bundestag zwei Wochen Zeit, diese Person oder jemand anders mit absoluter Mehrheit zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin zu wählen.

Wie oft in dieser Zeit abgestimmt wird, kann der Bundestag selbst entscheiden. Wenn auch in diesen zwei Wochen niemand die Kanzlermehrheit erhält, wählt der Bundestag laut Grundgesetz «unverzüglich» nach Ablauf der Frist erneut. Bekommt dann jemand die absolute Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten, ernennt der Bundespräsident diese Person zum Kanzler oder zur Kanzlerin.

Wenn aber auch das nicht klappt, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt die Person, die am meisten Stimmen bekommen hat, auch wenn es nur eine relative und keine absolute Mehrheit war und der entsprechende Bundeskanzler Schwierigkeiten haben dürfte, eine stabile Regierung zu bilden.

Die zweite Möglichkeit ist: Er ruft Neuwahlen aus. Die müssten dann spätestens sechzig Tage nach dem Ausrufen der Neuwahlen stattfinden.