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AfD-Kommunalpolitiker Bent Lund wurde in Schleswig Opfer einer Messer-Attacke. Die AfD bezeichnet den Angriff als «gezielten Mordversuch». Lund habe «lebensgefährliche Verletzungen» erlitten.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft entgegnet, dass die Ermittlungen ausdrücklich wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes geführt werden. Es habe keine Lebensgefahr bestanden.
Die Polizei hat mittlerweile einen 31-jähriger Iraker festgenommen. Ein Richter erliess einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.
Parteikollege Jan Brendel teilt nun mit: Eine Gruppe von Leuten habe Lund einen Tag vor der Messerattacke vor seinem Haus auflauern wollen, wie der NDR berichtet. Angeblich wegen eines Nachbarschaftsstreits.
Mehrere Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher seien mehrfach von Mitgliedern dieser Gruppe als «Nazis» verbal attackiert worden.
Zehn Männer und zwei Frauen hätten daraufhin die Zufahrt zur Wohnung versperrt. Vor dem Haus sei es so «zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten» gekommen.
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Es ist bezeichnend für den derzeitigen Zustand der Demokratie in Deutschland, das die Systempresse und die Systemsender erst sehr spät (wenn überhaupt) über diesen Fall berichtet haben.
M.E. klarer Mordversuch. Dem Vernehmen nach soll es einen Einstich in Herznähe gegeben haben. Und auch, wenn der 'Erfolg' nicht eingetreten ist, ein solcher hätte jederzeit zum Tode führen können. Das haben die Täter vorsätzlich odermindestens 'billigend in Kauf' genommen. D. Ansicht der StA geht deutlich fehl: Die Herrschaften sollten besser noch mals die Hörsaal-Bank Vorlesung Strafrecht drücken. Denn ob tatsächlich Lebensgefahr bestanden hat darauf kommt es vorliegend wie gesagt nicht an.
Wie kann man auf jemanden "Ohne Tötungsabsicht" mit einem Messer in Herznähe einstechen? Und das nicht etwa in einem Kampf, sondern auf jemanden, der dabei von Kumpanen extra für diese Aktion wehrlos festgehalten wurde? Als vor 2 Jahren 2 junge Männer sich in Berlin ein illegales Autorennen lieferten und dabei 1 Rentner bei einer Kollision an einer Kreuzung starb, wurden die wegen "Mordes" verurteilt. "Tötungsabsicht" scheint in der deutschen Justiz neuerdings sehr flexibel beurteilt zu werden.